Eigentümerwechsel bzw. Objekt / Fläche verkauft

Eigentümerwechsel bzw. Objekt / Fläche verkauft

Sie haben hier die Möglichkeit, uns Informationen zum Eigentümerwechsel Ihres Grundstücks mitzuteilen.

Beachten Sie bitte hierbei, dass die Veranlagung auf der Basis der vom Landesamt für Geoinformation (Katasteramt) zur Verfügung gestellten Daten erfolgt.

Der Eigentümerstand am 01. Januar eines Jahres ist maßgebend für die Veranlagung im laufenden Jahr.

Sofern Sie für ein bestimmtes Jahr einen Beitragsbescheid erhalten haben und zum 01. Januar dieses Jahres gar nicht mehr Eigentümer waren, so sollten Sie sich bei uns melden. Möglicherweise ist hier eine Umschreibung durch das Amtsgericht (Grundbuchamt) noch nicht erfolgt, so dass die Informationen über den Eigentumswechsel nicht an das Katasteramt und dann an uns erfolgt sind. Die Eintragung im Grundbuch ist für uns maßgebend.

Beachten Sie bitte, dass wir zur eindeutigen Zuordnung einige Daten von Ihnen brauchen. Dies sind:
  • Hebelistennummer (fängt mit 18-0 an)
  • bisheriger Eigentümer mit Name und Adresse, Telefonnummer
  • Angabe zum Grundstück (Flur, Flurstück, Gemarkung und Gemeinde)
  • Eingetragen im Grundbuch von [ORT] und Grundbuchnummer [NUMMER]
  • Neuer Eigentümer mit Name, Vorname, vollständiger Anschrift, gerne auch mit Telefonnummer
  • Kaufvertragsdatum vom [DATUM] und Nummer des Vertrages sowie Name und Anschrift des Notars